Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
In der Neufassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015, BGBl. I 366, geändert am 2. Juni 2016, BGBl. I. S. 1257, 1259
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2407 der Kommission vom 20. September 2022 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2022, S. 64).
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