Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nr. 227), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147)
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