Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 25. Juni 2011, GVBl. S. 612, geändert am 23. Juli 2015, GVBl. LSA S. 380
Aufgrund von § 1 Buchst. j des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2011 (GVBl. LSA S. 480), wird verordnet:
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