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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Die Neufassung der BetrSichV: |
– beinhaltet Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung, – berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen, – fordert die Umsetzung bzw. die Einhaltung des Standes der Technik, – trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung, – hat die angemessene Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln zum Ziel. |
Die Autoren |
Dipl.-Ing. (TU) Hans Szymanski ist Vorstandsvorsitzender und Gründungsmitglied des BITe. V. Tobias Berens ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BIT e.V. Andrea Lange ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin beim BIT e. V. |
Dr. Gerald Schneider Die Gefährdungsbeurteilung |
Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten. Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für: - Arbeitgeber/Führungskräfte - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Betriebsärzte - Betriebsräte - Aufsichtspersonen - und andere im Arbeitsschutz Verantwortung tragende Personen. |
Fähnrich/Mattes Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 |
Geräte, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge: Als eine der wichtigsten, von jedem Betrieb einzuhaltenden Vorschriften ist die Betriebssicherheitsverordnung immer dann anzuwenden, wenn Arbeitsmittel gleich welcher Art beschafft und genutzt werden. Alles zur neuen BetrSichV 2015 Als BetrSichV 2015 wurden diese Regelungen jetzt umfassend novelliert – mit entsprechend neuen Pflichten für alle, die für die Umsetzung der Verordnung in die tägliche Betriebspraxis zuständig sind. Dieser nützliche Ratgeber stellt Ihnen systematisch zusammen, wie Sie die Einhaltung der BetrSichV sicherstellen und kostspielige Fehler und insb. Unfälle vermeiden helfen, dadurch Fehlinvestitionen und unnötige Betriebskosten reduzieren, durch den Kauf der richtigen Arbeits- und Betriebsmittel, den Rechtstext richtig verstehen, anwenden und einordnen, was der Gesetzgeber mit einzelnen Vorschriften beabsichtigt – mit vielen praxisnahen Erläuterungen, Handlungshilfen nutzen, die sich zur Schadensabwendung und Pflichterfüllung bewährt haben, Haftungsfälle minimieren, strafrechtliche Relevanz ausschließen und angemessen über bestehende Rechtsrisiken aufklären. Wer mit der Anwendung der lebenswichtigen Vorschriften der BetrSichV professionell betraut ist, ist hier erstklassig beraten – und könnte sich nicht zuletzt manch Ärger mit Vorgesetzten oder sogar dem Staatsanwalt sparen. |
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