Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte man sich nicht nur auf so genannte „klassische“ Gefährdungen wie mechanische oder elektrische Gefährdungen beschränken, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wie psychosoziale oder organisatorisch bedingte Gefährdungen berücksichtigen. An einem Praxisbeispiel wird die ganzheitliche Vorgehensweise erläutert.
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