Wer als Unternehmensmitarbeiter und Führungskraft im Gesetz klare Aussagen zu seinem Verantwortungsumfang sucht, findet nicht viel. Die maßgebenden Grundsätze zu Verantwortlichkeit und Haftung bestimmen Gerichte. Das zeigen deutlich Urteile des Landgerichts Detmold vom 21. Juni 2007 und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. März 2008. Die Gerichte verlangen die Überzeugung des „zaudernden Chefs“.
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