Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Erlass vom 21. Januar 2019 – V 623 – 572.712.600 – (Amtsbl SH 2016, S. 101)
Für die zuständigen Überwachungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe ich nachstehend die überarbeiteten „Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche“ bekannt:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.