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Vorschrift Freizeitlärm-Richtlinie

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Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Erlass vom 21. Januar 2019 – V 623 – 572.712.600 – (Amtsbl SH 2016, S. 101)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1278673

Für die zuständigen Überwachungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe ich nachstehend die überarbeiteten „Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche“ bekannt:

Einleitung

1 Anwendungsbereich/Begriffsbestimmungen

2 Immissionsschutzrechtliche Grundsätze

3 Ermittlung des Beurteilungspegels der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche

3.1 Zuschlag KI für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen

3.2 Zuschlag Kr für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit

3.3 Schutz ruhebedürftiger Zeiten und der Sonn- und Feiertage

3.4 Beurteilungszeiten

4 Immissionsschutzrechtliche Bewertung

4.1 Immissionsrichtwerte „Außen“

4.2 Immissionswerte „Innen“

4.3 Maximalpegel

4.4 Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz

4.4.1 Standortgebundenheit, soziale Adäquanz und Akzeptanz der Veranstaltungen

4.4.2 Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit

4.4.3 Nebenbestimmungen

5 Maßnahmen

6 Schlussbestimmungen

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