Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Erlass vom 21. Januar 2019 – V 623 – 572.712.600 – (Amtsbl SH 2016, S. 101)
Für die zuständigen Überwachungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe ich nachstehend die überarbeiteten „Hinweise zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche“ bekannt:
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