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05.01.2012

Forschung: Kontrast zwischen täglichem Handeln und Arbeitsschutzwissen

BPUVZ Heft 1/2012



Die Ergebnisse liegen
jetzt als Bericht „Kenntnisstand von Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes in KMU“ vor. Sie verdeutlichen den Kontrast zwischen
dem Wissen über Arbeitschutz und dem täglichen Handeln im Betrieb.



 „Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt zum Erfolg
eines Unternehmens bei“ – so lautet die fast durchgängige Einschätzung der
Befragten. Mehrheitlich vertreten wird aber auch die Meinung: „Hauptsache wir
verstoßen nicht gegen Gesetze“. Trotzdem ist das Wissen um gesetzliche Regelungen
und Standards eher gering ausgeprägt, wie die Ergebnisse der Befragung zeigen.
Nur in 38 Prozent der Kleinbetriebe finden zudem Gefährdungsbeurteilungen
statt, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Andererseits berichten neun von
zehn Unternehmen, die das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung angeben, dass sie
sich auf andere Art und Weise einen Überblick über die Gefährdungen verschaffen
und daraus Schutzmaßnahmen ableiten.





Weiteres Ergebnis: Die Befragten setzen eher selten auf den
Rat externer Experten, etwa einer sicherheitstechnischen oder
arbeitsmedizinischen Betreuung. In vielen Unternehmen ist deshalb die wichtige
Betreuung durch den Betriebsarzt oder bei sicherheitstechnischen Problemen
unklar. So handeln kleine Unternehmen im Arbeitsschutz im günstigsten Fall auf
der Grundlage eines begrenzten Basiswissens und greifen nur bei Bedarf auf
externe Fachkräfte zurück. Das ist aber nicht der Normalfall, denn es gibt auch
solche, die über ein begrenztes oder sehr geringes Arbeitsschutzwissen verfügen,
die kaum bis gar nicht handeln und auch keinen weiteren Informationsbedarf
sehen.





So stellt sich die Frage, wie Arbeitsschutzwissen künftig
besser zugänglich gemacht werden kann, um Mindeststandards in kleinen Betrieben
sicherzustellen. Unternehmer orientieren sich auch im Arbeitsschutz an der
guten betrieblichen Praxis. „Am besten lerne ich von anderen Betrieben. Wenn
ich sehe, wie die das gemacht haben, dann kann ich mir auch vorstellen, ob das
bei uns klappt – schön praktisch und nicht so theoretisch“, erklärte ein
Befragter. Aus Sicht der BAuA reicht das aber nicht, um Mindest- und
Qualitätsstandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz dauerhaft sicherzustellen.
Besser sei die Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Fachkräften, stellen die Forscher im BAuA-Bericht fest.
Das zeigt sich etwa darin, dass Geschäftsführungen, die sich für ein
Betreuungsmodell entschieden hätten, häufiger Besprechungen zu Gesundheits- und
Unfallgefahren auf die Tagesordnung setzen. Überdies beteiligen vier von fünf
Unternehmen, die nach eigenen Angaben Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei
externe Fachkräfte.





Fazit: Eine Strategie für bessere Arbeitsschutzstandards in
kleinen Unternehmen beruht auf einem praxisnahen Handlungs- und Erfahrungswissen
von Unternehmern für Unternehmer. Damit das Wissen für den Ausbau der
Zusammenarbeit mit externen Fachkräften genutzt werden kann, muss es jedoch
fachgerecht aufbereitet werden. Diese Strategie könnte ein bedarfsorientiertes
Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz kleiner Unternehmen erfolgreicher als
bisher machen und die Beschäftigten zum Mitmachen motivieren.



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