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Vorschrift Förderprogramm BioWärme Bayern

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  • Vom 12. Dezember 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 654 S. 1)

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Richtlinien zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (Förderprogramm BioWärme Bayern) (Förderprogramm BioWärme Bayern)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 12. Dezember 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 654 S. 1), geändert durch die Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 (BayMBl. 2024 Nr. 285 )

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1603905

Präambel

1. Zweck der Förderung

2. Gegenstand der Förderung

3. Zuwendungsempfänger

4. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

5. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

6. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.1 (Biomasseheizwerke)

7. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.2 (zugehöriges Wärmenetz)

8. Förderobergrenze

9. Bagatellgrenze

10. Kumulierung

11. Bewilligungsbehörde

12. Verfahren

13. Sonstige Bestimmungen

14. Hinweise

15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

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