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09.08.2012

Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012

BPUVZ Heft 7/8 2012

Von unsicheren Produkten gehen hohe Risiken für die Gesundheit aus. Das Produktsicherheitsgesetz beauftragt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmitteln zu informieren. In der Reihe „Gefährliche Produkte – Informationen zur Produktsicherheit“ veröffentlicht die BAuA jährlich eine Auswertung der vorliegenden Meldungen über gefährliche technische Produkte. Jetzt erscheint die aktuelle Ausgabe 2012 mit der Analyse der Daten aus dem Jahr 2011. Für den Bericht ausgewertet werden neben der deutschen Tagespresse und den Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle auch die nationalen RAPEX-Meldungen. RAPEX steht für „Rapid Exchange of Information System“ und ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission zu gefährlichen Produkten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 158 RAPEX-Meldungen aus Deutschland. Dabei wurden Produkte aus allen Kategorien berücksichtigt. Bei allen beanstandeten Geräten, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, bestand beispielsweise die Gefahr, sich zu schneiden oder durch umher fliegende Teile getroffen zu werden. Bei der Analyse der tödlichen Arbeitsunfälle stellten die Wissenschaftler fest: Besonders häufig werden Baumaschinen wie Bagger oder Kräne als ursächlich oder mitursächlich für Arbeitsunfälle genannt. Viele Unfälle ereignen sich außerdem mit Arbeitsbühnen oder Gabelstaplern. Im Vergleich der RAPEX-Daten überraschte die BAuA-Wissenschaftler, dass – obwohl sich besonders viele tödliche Arbeitsunfälle mit Produkten ereignen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen – es nur in vier Produktgruppen Beanstandungen über RA- PEX gab. Die BAuA-Experten gehen zudem davon aus, dass etwa jeder sechste tödliche Arbeitsunfall, an dem ein technisches Produkt beteiligt war, hätte vermieden werden könnten. Ingenieure sollten deshalb nicht nur den bestimmungsgemäßen sondern auch den vorhersehbaren Gebrauch des Produktes schon bei der Konstruktion berücksichtigen.

Quelle: BAuA

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