ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • DGUV Regelwerk
  • Alle Vorschriften
  • Alle Erläuterungen
  • Mein Rechtskataster
  • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • der letzten 3 Monate
  • der letzten 6 Monate
  • des letzten Quartals
  • des laufenden Jahres
  • des vergangenen Jahres
Vorschrift Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgütern nach § 35 b GGVSEB in Verbindung mit § 35a Abs. 3 GGVSEB

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Fahrwegbestimmung für die Beförderung von Gefahrgütern nach § 35 b GGVSEB in Verbindung mit § 35a Abs. 3 GGVSEB

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Stand: Januar 2023

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1713531

Auf Grund des § 35a Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 35a Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) in der Bekanntmachung der Neufassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 481) in der jeweilig gültigen Fassung, wird hiermit für Rheinland-Pfalz bestimmt:

1. Geltungsbereich

2. Fahrweg

2.1 Allgemeines

2.2 Positivnetz

2.3 Negativnetz

2.4 Fahrwege außerhalb des Positivnetzes

3. Benutzung des Fahrweges

3.1 Benutzungspflicht der Autobahnen

3.2 Fahrweg außerhalb geschlossener Ortschaften

3.3 Umwegregelung auf sonstigen geeigneten Straßen

4. Beschreibung des Fahrweges für den Fahrzeugführer

4.1 Beschreibung des Fahrweges

4.2 Mitführungspflicht

4.3 Abweichungen aus unvorhergesehenen Gründen

5 Übergangsregelungen an den Bundes- oder Landesgrenzen

5.1 Benutzung von Autohöfen

6 Ordnungswidrigkeiten

7 Inkrafttreten

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück