Am 1. Mai 2004 trat das Gesetz zur Frderung der Ausbildung und Beschftigung schwerbehinderter Menschen in Kraft. Das damit novellierte Sozialgesetzbuch (SGB) IX soll dazu beitragen, Arbeitgeber zu motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Menschen auszubilden und zu beschftigen.
Im Rahmen dieses Gesetzes wird u. a. der betrieblichen Prvention am Arbeitsplatz ein deutlich hherer Stellenwert zugewiesen. Die Neufassung des Gesetzes bezieht sich jedoch nicht nur auf behinderte Beschftigte, sondern sieht eine Ausweitung des Personenkreises auf alle Beschftigten eines Unternehmens vor. In einer Norm des Schwerbehindertenrechts werden den Arbeitgebern also Pflichten auch gegenber Arbeitnehmern bertragen, die nicht behindert sind. Diese Vorschrift in einem Paragraphen des Schwerbehindertenrechts zu bercksichtigen, wird von vielen Interessenverbnden kritisch beurteilt und hat sicherlich nicht zu einer raschen Umsetzung beigetragen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-02-04 |
Seiten 94 - 95
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