Unerwünschter Schall am Arbeitsplatz kann sich in vielfältiger Weise auf Beschäftigte auswirken. Er kann das Gehör schädigen (aurale Wirkung) und auch zu nicht gehörbezogenen Beeinträchtigungen (extra-aurale Wirkungen), wie beispielsweise Beeinträchtigungen des Wohlbefindens oder einer Minderung der Leistung führen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsbedingungen gewinnen die extra-auralen Wirkungen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag werden einige Aspekte im Zusammenhang mit diesen Wirkungen beleuchtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.