Laserstrahlung kann für die Augen und die Haut des Menschen schädlich sein. In der EU-Richtlinie 2006/25/EG, die mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde, werden die Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass Beschäftigte, die an Ihrem Arbeitsplatz Laserstrahlung ausgesetzt sind, vor allen bekannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen geschützt sind. Die Technischen Regeln zur Konkretisierung der OstrV, die derzeit erarbeitet werden, geben Hinweise zur Anwendung dieser Expositionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit im Umgang mit Lasern am Arbeitsplatz ermöglicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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