Mit Urteil vom 22. Januar 2002 hat der Europische Gerichtshof (EuGH) ber die Frage entschieden, ob die italienische Unfallversicherungsanstalt INAIL ein Unternehmen im Sinne des europischen Wettbewerbsrecht ist und diese wie folgt verneint:
Eine Einrichtung, die wie das Istituto nazionale per lassicurazione contro gli infortuni sul lavoro (INAIL) durch Gesetz mit der Verwaltung eines Systems der Versicherung gegen Arbeitsunflle und Berufskrankheiten betraut ist, fllt nicht unter den Begriff des Unternehmens im Sinne der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG).
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