Von einer raschen und sinnvollen Ersten Hilfe nach Unfällen hängt wesentlich der Heilungsverlauf ab. Nicht oder unsachgemäß behandelte leichte Verletzungen führen oft nach einiger Zeit zu Komplikationen, insbesondere Blutvergiftungen, Wundstarrkrampf usw. Darum muss auch die leichte Verletzung sorgfältig möglichst vom Sanitäter oder einem Ersthelfer (ausgebildeter Laie, der als Erster am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden) behandelt werden. Nach schweren Unfällen ist besondere Sorgfalt bei der Ersten Hilfe notwendig, da hiervon häufig das Überleben abhängt. Anleitung zur Ersten Hilfe BGI 503.
Rechtsgrundlagen für Erste-Hilfe sind BGV A1 (§ 24–28) und ArbStättV § 4 Abs. 5.
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