Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich erstmals auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt geeinigt. In der am 5.9.2013 vorgestellten „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ wurden die wichtigsten Punkte zusammenfasst.
Psychische Erkrankungen sind Grund für inzwischen 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage und häufigste Ursache für eine Frühverrentung. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten von psychischen Erkrankungen sind vom Statistischen Bundesamt auf knapp 29 Milliarden Euro im Jahr taxiert worden.
Wesentliche Ansatzpunkte
Die Instrumente des gesetzlichen Arbeitsschutzes sowie die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung seien Kernelemente, um psychische Belastung bei Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Risiken zu minimieren. „Wünschenswert“ sei es, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingebunden würden. Die Sozialpartner betonen, dass ein Engagement der Betriebe allein nicht ausreiche. „Niedrigschwellige“ Hilfsangebote, Familien-, Schulden- und Sozialberatung werden als Beispiele genannt.
Uneinigkeit bei der Einschätzung des weiteren Regelungsbedarfs
Das BMAS und der BDA halten die rechtlichen Grundlagen für einen umfassenden Arbeitsschutz grundsätzlich für ausreichend, während sich der DGB für eine „Anti-Stress-Verordnung“ einsetzt, um „die aus ihrer Sicht existierende Regelungslücke bei psychischen Belastungen“ zu schließen.
Einig sind sich die Sozialpartner hingegen bei Forderungen gegenüber anderen: GKV, Rentenversicherung und Gesetzliche Unfallversicherung sollten bei der Prävention enger untereinander sowie mit Unternehmen kooperieren.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
