Betriebliche Aktionstage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind ein wichtiges Element zur Bewusstseinsbildung. Innerhalb der DGUV ‚Vorschrift 2‘ (Anhang 4; Kapit el 4; Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen) werden als Aufgabenbereich für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsmediziner explizit genannt: Durchführung von Schwerpunktprogrammen, Kampagnen sowie die Unterstützung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. das ‚Durchführen von Aktionstagen‘.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
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