Die in diversen Gesetzen an die Adresse des Unternehmers gerichteten Führungspflichte n für Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen im Unternehmen so aufgeteilt werden, dass sie auf den einzelnen Ebenen der Hierarchie im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen erfüllt werden können. Diese Führungspflichten, die sich sämtlich aus den drei grundlegenden Pflichten zur
– Auswahl
– Organisation
– Kontrolle
ableiten, müssen auf die jeweiligen Position des Stelleninhabers abgestellt sein. Für die Aufteilung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich sowohl nach der Größe des Unternehmens als auch nach der Aufgabenstellung und dem Arbeitsablauf richten.
Die Aufteilung der Führungspflichten wird sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
Oben in der Hierarchie werden die Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen.
Unten in der Hierarchie werden sie umgesetzt und durchgeführt. Die Verantwortung für die Führungspflichten richtet sich nach der Stellung und den der jeweiligen Führungskraft eingeräumten Kompetenzen.
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