Technische Regeln müssen von Zeit zu Zeit neuen Erkenntnissen und Neuerungen in der Technik angepasst werden. Nach einer Änderung von Gesetzen oder Verordnungen bleiben sie als Regel der Technik im Allgemeinen weiter verwendbar, auch dann, wenn ihnen nach der Gesetzesänderung möglicherweise die juristische Grundlage fehlt. LV 44 wurde notwendig, weil nach der Rechtsvereinfachung durch die Betriebssicherheitsverordnung wasserlösliche entzündliche Flüssigkeiten mit deutlich reduzierter Brandintensität in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen wurden und für diese Anlagen keine technischen Regeln existieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 296 - 300
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