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Vorschrift Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde zur Annahme von Leitlinien für die Verwaltung des Systems zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“

Aktuelle Fassung

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EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE Nr. 447/14/COL vom 5. November 2014 zur Annahme von Leitlinien für die Verwaltung des Systems zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“ gemäß Artikel 11 und 12 der Richtlinie 2001/95/EG (Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit) (Nr. 447/14/COL )

Sachgebiet: Gerätesicherheit

Gesetzgeber: Europäische Union

Stand vom 05. November 2014, Abl. L 92 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.922563

Präambel

Entscheidung

ANHANG
Leitlinien der EFTA-Überwachungsbehörde für die Verwaltung des Systems zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“ gemäß Artikel 12 und des Meldeverfahrens gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2001/95/EG (Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit)

VORWORT

TEIL I
Status und Adressaten der Leitlinien

1. STATUS, ZIELE UND AKTUALISIERUNG DER LEITLINIEN

1.1. Status

1.2. Ziele

1.3. Aktualisierung

2. ADRESSATEN DER LEITLINIEN

TEIL II
Das System zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“ gemäß Artikel 12 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

1. EINFÜHRUNG

1.1. Ziele von RAPEX

1.2. Bausteine des RAPEX-Systems

2. RAPEX-MELDEKRITERIEN

2.1. Verbraucherprodukte

2.2. Maßnahmen

2.3. Ernstes Risiko

2.4. Grenzüberschreitende Auswirkungen

3. MELDUNGEN

3.1. Meldungsarten

3.2. Inhalt der Meldungen

3.3. Vertraulichkeit

3.4. Prüfung der Meldungen durch die EFTA-Überwachungsbehörde

3.5. Validierung und Verbreitung von Meldungen

3.6. Informationen der Kommission über gefährliche Produkte

3.7. Reaktion auf Meldungen

3.8. Dauerhaftes Entfernen einer Meldung aus der RAPEX-Anwendung

3.9. Vorübergehendes Entfernen einer RAPEX-Meldung von der RAPEX-Website

3.10. Fristen für die Übermittlung von RAPEX-Meldungen

4. RÜCKMELDUNGEN

4.1. Mitteilung von Folgemaßnahmen

4.2. Inhalt der Rückmeldung

4.3. Vertraulichkeit

4.4. Prüfung der Rückmeldungen von EFTA-Staaten durch die EFTA-Überwachungsbehörde

4.5. Validierung und Verbreitung von Rückmeldungen

4.6. Dauerhaftes Entfernen einer Rückmeldung aus der RAPEX-Anwendung

4.7. Fristen für die Übermittlung von Rückmeldungen

5. FUNKTIONSWEISE DER RAPEX-NETZE

5.1. RAPEX-Kontaktstellen

5.2. RAPEX-Netze auf EWR-Ebene und auf nationaler Ebene

5.3. Kommunikationsmittel, praktische und technische Regelungen für RAPEX

TEIL III
Meldeverfahren gemäß Artikel 11 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

1. HINTERGRUND UND ZIELE

2. MELDEKRITERIEN

3. MELDUNGEN

4. RÜCKMELDUNGEN

5. PRAKTISCHE UND TECHNISCHE REGELUNGEN

TEIL IV
Anlagen(1)

1. STANDARDFORMULAR FÜR MELDUNGEN

2. FORMULAR FÜR RÜCKMELDUNGEN

3. FRISTEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

4. FRISTEN FÜR DIE KOMMISSION

5. LEITFADEN FÜR DIE RISIKOBEWERTUNG VON VERBRAUCHERPRODUKTEN

1. EINLEITUNG

2. RISIKOBEWERTUNG — EIN ÜBERBLICK

2.1. Risiko — Kombination aus Gefahr und Wahrscheinlichkeit

2.2. Risikobewertung in drei Schritten

2.3. Nützliche Hinweise

3. ERSTELLUNG EINER RISIKOBEWERTUNG SCHRITT FÜR SCHRITT

3.1. Das Produkt

3.2. Die Produktgefahr

3.3. Der Verbraucher

3.4. Verletzungsszenario: Schritte, die zu einer Verletzung führen

3.5. Schweregrad der Verletzung

3.6. Wahrscheinlichkeit einer Verletzung

3.7. Bestimmung des Risikos

4.VOM RISIKO ZU FOLGEMASSNAHMEN

5. ERSTELLUNG EINER RISIKOBEWERTUNG — KURZGEFASST

6. AUFGABEN UND FUNKTION DER NATIONALEN RAPEX-KONTAKTSTELLEN DER EFTA-STAATEN

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