Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. März 2024 (GMBl 2024, S. 194)
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. September 2023 empfohlen, eine neue Berufskrankheit mit der vorgenannten Legaldefinition "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Diese Empfehlung wird wie folgt begründet:
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