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Vorschrift Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“: Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchern

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  • Bekanntmachung vom 11. Juli 2019 (GMBl 2019 S. 399)

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Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ – Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchern

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 11. Juli 2019 (GMBl 2019 S. 399), ber. 4. Dezember 2019 (GMBl. S. 1294)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1259839

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 29. März 2019 empfohlen, in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung folgende neue Berufskrankheit aufzunehmen:

„Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz bei Versicherten, die selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht haben“

Die hierzu vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat erarbeitete wissenschaftliche Begründung lautet wie folgt:

1. Einleitung

2. Vorkommen und Gefahrenquellen

2.1 Exposition mit Benzo(a)pyren (BaP) und anderen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) durch Passivrauchen

2.2 Cadmiumexposition durch Passivrauchen

2.3 NNK-Exposition durch Passivrauchen

2.4 Nikotinexposition durch Passivrauchen

2.5 Exposition mit ultrafeinen Stäuben durch Passivrauchen

3. Kenntnisse über die Wirkung in epidemiologischen Studien

3.1 Reviews

3.2 Einzelstudien mit Angaben zur Dosis-Wirkungs-Beziehung

4. Krankheitsbild

5. Bewertung der Evidenz

6. Abgrenzung der besonderen Personengruppe

7. Anzeigekriterien

Literatur

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