Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. August 2004, BGBl. I 2273, geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475
Auf Grund des § 22 Satz 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) und des § 23 des Zuteilungsgesetzes 2007 vom 26. August 2004 (BGBl. I S. 2211) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
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