Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 191)
Die Änderungen gemäß Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Januar 2026 (BGBl. I S. 756) treten gemäß Artikel 5 Absatz 2 zum 1. März 2027 in Kraft und sind daher noch nicht umgesetzt.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
