Anhand des Beispiels einer Führungskraft wird hier plastisch beschrieben, welche Möglichkeiten der Betriebsrat bei psychischen Erkrankungen hat. Neben dem Aufbau eines betrieblichen Netzwerkes sind zunächst erste Schritte im unmittelbaren Umfeld des Betroffenen vonnöten. Der Betriebsrat ist nicht für die Krankheitsanalyse zuständig, dafür gibt es entsprechende Spezialisten.
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