Das Strahlenschutzrecht, das in diesem Band näher erläutert wird, ist Teil des Atomrechts. Das Atomrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die den Zweck haben, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie (Kernenergierecht) und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen (Strahlenschutzrecht) zu schützen. Das Atomgesetz gilt für radioaktive Stoffe. Darunter werden Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe (also Stoffe, die nicht Kernbrennstoffe sind) verstanden. Radioaktiver Stoff ist jeder Stoff, der ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthält und dessen Aktivität oder Konzentration im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden darf (Art. 1 Euratom-Grundnorm).
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