Einige Kritiker der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung behaupten, die Aufgabenbereiche Prävention, Rehabilitation und Entschädigung agierten ohne gegenseitigen Bezug und deshalb könnte z. B. die Prävention ohne nennenswerten Effizienzverlust von der Entschädigung organisatorisch getrennt werden. Die Frage nach dem Nutzen des Alles-aus-einer-Hand-Prinzips ist auch hinsichtlich des Monopolstatus der Unfallversicherungsträger von entscheidender Bedeutung. Die Ausführungen sollen belegen, wie vielfältig die Vernetzungen zwischen den drei Hauptaufgabenfeldern der Unfallversicherung sind und welche Effizienzpotenziale dieses Verbundsystem dadurch beinhaltet. Teil 1 des Beitrages untergliedert sich in folgende Themen:
- Allgemeines,
- Grundsätzliches zu effizienzfördernden Strukturen,
- Arbeitsunfälle: Impulse aus dem Entschädigungsbereich für die Prävention,
- Berufskrankheiten: Impulse aus dem Entschädigungsbereich für Prävention und Rehabilitation,
- Berufskrankheiten: Beschleunigung der Feststellungsverfahren durch Kooperation, Zwischenergebnis
Teil 2 folgt im nächsten Heft und behandelt Fälle nach § 3 der Berufskrankheiten-verordnung, Effizienzpotenziale durch Steuerung der Heilverfahren, Vernetzungen zwischen Rehabilitations- und Präventionsbereich, Kooperation zwischen Entschädigungs- und Beitragssektor u. a.
Seiten 12 - 19
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