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Vorschrift Durchführungsbeschluss mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen

Aktuelle Fassung

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (2012/119/EU)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 10. Februar 2012, ABl. L 63 S. 1

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.570847

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

ANHANG
Leitfaden zu den praktischen Vorkehrungen für den Informationsaustausch nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstaben c und d der Richtlinie 2010/75/EU einschließlich der Erhebung von Daten, der Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen

KAPITEL 1
Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung eines BVT-Merkblatts

1.1. Hintergrund

1.1.1. Was ein BVT-Merkblatt ist und wozu es dient

1.1.2. „Horizontale“ und „vertikale“ BVT-Merkblätter

1.2. Verfahren für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

1.2.1. Allgemeines Verfahren für die Ausarbeitung eines neuen BVT-Merkblatts

1.2.2. Allgemeines Verfahren für die Überprüfung eines BVT-Merkblatts

1.2.3. Ziel der Überprüfung eines BVT-Merkblatts

1.2.4. Typischer Arbeitsablauf für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

1.3. Stellungnahme des gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU eingerichteten Forums

1.4. Annahme der BVT-Schlussfolgerungen und Veröffentlichung des BVT-Merkblatts

KAPITEL 2
Inhalt und Geltungsbereich eines BVT-Merkblatts

2.1. Einleitung

2.2. Gliederung eines BVT-Merkblatts

2.3. Inhalt eines BVT-Merkblatts

2.3.1. Allgemeine Informationen zum Inhalt eines BVT-Merkblatts

2.3.2. Vorwort

2.3.3. Geltungsbereich

2.3.4. Allgemeine Informationen über den betreffenden Sektor

2.3.5. Angewandte Prozesse und Techniken

2.3.6. Aktuelle Emissions- und Verbrauchswerte

2.3.7. Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken

2.3.7.1. Allgemeine Informationen zu den bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigen

2.3.7.2. Angaben zu den einzelnen Techniken

2.3.7.2.1. Beschreibung

2.3.7.2.2. Technische Beschreibung

2.3.7.2.3. Erzielter Umweltnutzen

2.3.7.2.4. Umweltleistung und Betriebsdaten

2.3.7.2.5. Medienübergreifende Auswirkungen

2.3.7.2.7. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.3.7.2.8. Triebkraft für die Anwendung

2.3.7.2.9. Musteranlagen

2.3.7.2.10. Referenzliteratur

2.3.8. Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)

2.3.9. Zukunftstechniken

2.3.10. Abschließende Bemerkungen und Empfehlungen für zukünftige Arbeiten

2.3.11. Referenzen

2.3.12. Glossar der Begriffe und Abkürzungen

2.3.13. Anhänge

KAPITEL 3
BVT-Schlussfolgerungen

3.1. Einleitung

3.2. Bestandteile einer einzelnen BVT-Schlussfolgerung

3.2.1. Allgemeines

3.2.2. Beschreibung der Techniken

3.2.3. Informationen zur Beurteilung der Anwendbarkeit der Techniken

3.3. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Umweltleistungsstufen

3.3.1. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Emissionswerten

3.3.2. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen mit zugehörigen Umweltleistungsstufen, die keine Emissionswerte sind

3.4. Einzelne BVT-Schlussfolgerungen ohne zugehörige Umweltleistungsstufen

KAPITEL 4
Organisation des informationsaustauschs

4.1. Einleitung

4.2. Die Rolle des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses

4.3. Die Rolle des nach Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU eingerichteten Forums

4.4. Die Rolle der technischen Arbeitsgruppen (TWG)

4.4.1. Bildung von TWG

4.4.2. Zuständigkeiten und Aufgaben der TWG

4.4.3. Untergruppen der TWG

4.4.4. Besichtigungen vor Ort

4.4.5. Einbeziehung von Ausrüstungslieferanten in den Informationsaustausch

4.5. Die Rolle des EIPPCB

4.6. Meilensteine beim Informationsaustausch

4.6.1. Erstellung der „Liste von Überarbeitungswünschen“

4.6.2. TWG-Sitzungen

4.6.2.1. Allgemeines

4.6.2.2. Auftaktsitzung

4.6.2.3. Abschlusssitzung der TWG

4.6.2.3.1. Allgemeines

4.6.2.3.2. Abweichende Meinungen

4.6.3. Erste Runde der Datenerhebung nach der Auftaktsitzung

4.6.4. Bitten um zusätzliche Informationen

4.6.5. Arbeitsdokumente und formale Entwürfe des BVT-Merkblatts

4.6.5.1. Formal Entwürfe

4.6.5.2. Arbeitsentwürfe

4.6.6. Kommentare zu formalen Entwürfen der BVT-Merkblätter

4.7. Tools für den Informationsaustausch

4.7.1. BVT-Informationssystem (BATIS)

4.7.2. Die Website des EIPPCB

4.8. Sicherheit personenbezogener Daten

KAPITEL 5
Erhebung und Übermittlung von Daten

5.1. Einleitung

5.2. Allgemeine Grundsätze für die Erhebung und Übermittlung von Daten zur Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

5.2.1. Art der Daten

5.2.2. Format der Daten

5.2.3. Qualität der Daten

5.3. Geheimhaltungspflichten

5.4. Für die Kapitel „Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken“ und „Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)“ benötigte Umweltleistungs- und Betriebsdaten

5.4.1. Allgemeine Informationen zu Umweltleistungs- und Betriebsdaten

5.4.2. Verbrauch

5.4.2.1. Allgemeine Informationen zum Verbrauch

5.4.2.2. Verbrauch von Roh- und Hilfsstoffen/Ausgangsstoffen

5.4.2.3. Wasserverbrauch

5.4.2.4. Energieverbrauch

5.4.3. Emissionen in das Wasser

5.4.4. Emissionen in die Luft

5.4.5. Rückstände/Abfälle

5.4.6. Weitere Informationen

5.4.7. Den Emissionsdaten beizufügende Referenzangaben

5.4.7.1. Allgemeines

5.4.7.2. Überwachung

5.4.7.3. Mittelwerte, Bereiche und Verteilungen von Emissionswerten

5.5. Spezifische Fragen, die in die Zuständigkeit der einzelnen technischen Arbeitsgruppen fallen

KAPITEL 6
Qualitätssicherung bei der Ausarbeitung und überprüfung von BVT-Merkblättern

Anlage 1
BEWERTUNGSSYSTEM FÜR DIE DATENQUALITÄT

Anlage 2
Typischer Arbeitsablauf für die Ausarbeitung und Überprüfung von BVT-Merkblättern

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