Sachgebiet: Explosionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 23. Juni 1978, BGBl. I S. 783, geändert am 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2749, 2758
Auf Grund des § 25 Nr. 1 und 5 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2737) wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern,
auf Grund des § 29 Nr. 2 Buchstaben a und c des Sprengstoffgesetzes wird vom Bundesminister des Innern,
auf Grund des § 4 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes wird vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
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