Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden Luftgrenzwerte häufig zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen. Nach dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung vom 1. Januar 2005 wurde Anfang 2006 mehr als die Hälfte der Grenzwerte aus der TRGS 900 gestrichen, weil nur noch arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Grenzwerte als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gelten sollten. Der Praxis fehlen seitdem häufig Bezugsgrößen, anhand derer die Gefährlichkeit von Arbeitsplatzsituationen beurteilt werden kann. Viele Betriebe sind daher unsicher, ob die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen gegenüber Gefahrstoffen ausreichend sind.
Seiten 560 - 657
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: