Die Richtlinie 2004/37/EG, die sog. Krebsrichtlinie, regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Umsetzung dieser europäischen Vorgaben, insbesondere vor dem Hintergrund des nationalen Risikokonzeptes. Er basiert, stark gekürzt, auf einem Teil der Arbeit des Verfassers „Schnittpunkte von nationalem und unionsrechtlichem Arbeitnehmerschutzrecht – Zum Verhältnis der Gefahrstoffverordnung zur Krebs- und Asbestrichtlinie und zur REACH- und Biozidverordnung“, die kürzlich in der Reihe „Hagener Juristische Beiträge“ erschienen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-31 |
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