Nach einem aufsehenerregenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 besteht eine umfassende gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit. Dem Beschluss lag die Initiative des Betriebsrats einer vollstationären Wohneinrichtung zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zugrunde. Die veröffentlichten Entscheidungsgründe verdienen nicht nur wegen der Ausführungen zur systematischen Arbeitszeiterfassung Beachtung (nachfolgend A.). Das BAG macht auch grundsätzliche Ausführungen zur Rechtsdurchsetzung, insbesondere zur Ausübung von Mitbestimmungsrechten (nachfolgend B.; wird ab B.II in Teil 2, sis 5-2023, fortgesetzt) und zum rechtssystematischen Zusammenspiel des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) mit anderen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (C.; in sis 5-2023). Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung samt Ausblick (D.; in sis 5-2023.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-30 |
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