Die Beurteilung nach der DGUV Information 250-001 durch den Betriebsarzt ist maßgeblich, wenn es um die tätigkeitsbezogene Gefährdungseinschätzung bei Epilepsie und nach erstem epileptischem Anfall geht. Wie stark sich die Anfallserkrankung am Arbeitsplatz auswirkt, hängt erstens vom individuellen Krankheitsverlauf und zweitens von der Frage ab, wie gefährdend die Tätigkeiten sind.
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