Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Mit der Novellierung werden die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) übernommen. Damit wird zusammengeführt was zusammen gehört. Gleichzeitig mit der Übernahme werden die Inhalte an den Stand der Technik angepasst. Die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-29 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.