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03.01.2013

Die KAN: politisch gefordertes Sprachrohr des Arbeitsschutzes

BPUVZ Heft 12/2012

In seinem Mitte September veröffentlichten Schwarzbuch prangert der Steuerzahlerbund die Förderpraxis des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) an. Grund: Mit der Förderung der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) würden Steuergelder verschwendet, da deren Aufgaben bereits vom Deutschen Institut für Normung (DIN) wahrgenommen würden. Da das DIN ebenfalls vom BMAS gefördert wird, fordert der Steuerzahlerbund, auf die Kommission zu verzichten.

Konkret geht es um Normen, die die Herstellung von sicheren Produkten und Maschinen für den europäischen Binnenmarkt garantieren sollen. Diese werden unter der Beteiligung vieler Interessenvertreter erarbeitet. Die KAN bündelt und vertritt hierbei die Interessen der am Arbeitsschutz interessierten Kreise. Der Steuerzahlerbund sieht eben genau diese Aufgabe bereits durch das DIN abgedeckt – deshalb sei kein Mehrwert gegeben. Der Leiter der KAN- Geschäftsstelle, Karl-Josef Thielen, sieht das anders: „Das ist schon bedenkenswert, wenn der Steuerzahlerbund unsichere Arbeitsplätze riskieren will, nur um Fördergelder einzusparen. In der Normung treffen wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Interessen aufeinander. Normen sind letztlich ein Konsenspapier dieser Interessen. Wer in diesem Prozess eine Institution abschaffen will, die unabhängig und ohne wirtschaftliche Interessen Schutzziele einfordert, handelt fahrlässig“.

Das DIN und die KAN arbeiten seit Jahren mit gegenseitigem Respekt vor der Arbeit sehr vertrauensvoll zusammen. Beide haben das Gemeinwohl im Blick. Beide haben aber auch unterschiedliche satzungsgemäße Zwecke und Arbeitsweisen:

1. Das DIN erarbeitet Normen unter Einbeziehung der interessierten Kreise wie zum Beispiel Unternehmen, Handel, Prüfinstitute, Verbraucher, Wissenschaft. Die KAN vertritt die Interessen des Arbeitsschutzes und organisiert Mehrheiten bei seinen Partnern.

2. Das DIN managt Prozesse, die KAN bündelt Interessen.

3. Das DIN ist privatwirtschaftlich organisiert, die KAN ein öffentliches Projekt.

4. Die DIN-Gruppe finanziert die Normungsarbeit zu knapp 70 Prozent aus eigenen Erträgen. Die KAN erhält Zuwendungen des BMAS gegen Nachweis entsprechender Arbeitsergebnisse.

5. Das DIN ist laut einem Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation und vertritt die deutschen Interessen in der europäischen und internationalen Normung. Dabei handelt das DIN zum Nutzen der Allgemeinheit als neutraler Dienstleister. Die KAN ist ebenfalls ein unabhängiger Dienstleister mit dem besonderen Augenmerk auf den Arbeitsschutz.

6. Das DIN erarbeitet normungsähnliche Dokumente unter der Dachmarke DIN, sogenannte DIN SPEC, die nicht zwingend den Konsens aller interessierten Kreise voraussetzen. Die KAN organisiert Grundpositionen des Arbeitsschutzes, die sich kritisch mit diesen Produkten auseinandersetzen und wird darin von anderen interessierten Kreisen unterstützt.

7. Das DIN lädt alle interessierten Kreise ein, sich an den Normen zu beteiligen. Die KAN stellt die Beteiligung von Vertretern des Arbeitsschutzes sicher.

8. Das DIN informiert über den Nutzen der Normung. Die KAN initiiert gezielt Studien und Projekte, die die Meinungsbildung im Arbeitsschutz wissenschaftlich stützen.

9. Das DIN unterstützt alle interessierten Kreise. Die KAN unterstützt die für den Arbeitsschutz wichtigen Partner, wie das BMAS, die Länder, die gesetzliche Unfallversicherung und insbesondere die Sozialpartner, sprich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

10. Das DIN kooperiert auf europäischer und internationaler Bühne mit Blick auf die europäischen und internationalen Märkte. Die KAN organisiert und unterstützt europäische Arbeitsschutzinteressen zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa.

Die KAN stellt tatsächliche Mitwirkung sicher
Mitte der 80er-Jahre ist die Arbeitsteilung zwischen Gesetzgebung und Normung etabliert worden mit dem Ziel, eine schnellere Einigung bei der technischen Konkretisierung von Rechtsvorschriften zu erreichen. Der Normungsprozess konnte somit enorm beschleunigt, die Zahl der Normen aufgrund von Harmonisierungen für den europäischen Binnenmarkt erheblich gesenkt werden. Wenn die Geschwindigkeit zu- und der Bürokratismus abnimmt, ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsaspekte zum Schutz des Menschen nicht verloren gehen. Im normungspolitischen Konzept der Bundesregierung heißt es daher: Die ausgewogene Mitwirkung aller Kreise in den Lenkungs- und Arbeitsgremien der Normung und Standardisierung muss nicht nur formal, sondern tatsächlich ermöglicht werden. Sie ist Voraussetzung für die Legitimation, Akzeptanz und Anwendung von Normen und Standards und muss daher gefördert werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ermöglicht diese Mitwirkung aus der Sicht des Arbeitsschutzes. Sie ist somit politischer Wille und keine unsinnige Doppelförderung.

Quelle: KAN

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