Effektive und nachhaltige Unterweisungen sind Voraussetzungen für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten von Mitarbeitern in einem Unternehmen. Deshalb werden in den nationalen Arbeitsschutzvorschriften die Unternehmer in die Grundpflicht genommen, Maßnahmen im Arbeitsschutz zu ergreifen, um die Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese müssen zudem durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten auf Wirksamkeit geprüft und ggf. geschärft werden. Entsprechend der Maßnahmenhierarchie erfolgt in den meisten Fällen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch die Führungskraft. Diese ist verpflichtet, ihre unterstellten Mitarbeiter in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ausreichend, angemessen und regelmäßig, entsprechend der Gefährdungsentwicklung, zu unterweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: