Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) wird durch die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst und ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Die EU-Maschinenverordnung gilt in jedem EU-Mitgliedstaat direkt und unmittelbar. Jedoch müssen die in der EU-Maschinenverordnung enthaltenen Bestimmungen in Deutschland mittels eines Durchführungsgesetzes durchführbar gemacht werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-23 |
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