Die Verdrängung von betrieblichen, durch die gesetzliche Unfallversicherung des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches geschützten Handlungen durch eigenwirtschaftliche, unversicherte Aktionen am Arbeitsplatz ist nicht anzunehmen, wenn das mögliche gefahrerhöhende Motiv noch in der versicherten Tätigkeit liegt. Dies belegen beispielsweise die folgenden Gerichtsentscheidungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.10.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
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