Die Elektrotechnisch unterwiesene Person ist in VDE 1000-10 unter „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ wie folgt definiert:
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person ist …
„wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“
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