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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| Praxisbeispiel |
| Bei einem Dienstleistungsbetrieb mit 30 Mitarbeitern sind dies bei der hier typischerweise erfolgenden Einordnung in die Gruppe III (Faktor 0,5) 15 Stunden im Jahr für die Grundbetreuung, bei einem metallverarbeitenden Unternehmen mit 150 Mitarbeitern sind für dieselbe Grundbetreuung 75 Stunden jährlich anzusetzen. |
| Praxishinweis |
| Trotz fehlender Rangfolge in den maßgeblichen Vorschriften müssen Arbeitgeber von einem Vorrang eigener Mitarbeiter bei der Besetzung der Fachkräfte ausgehen. Mithin sind primär interne Fachkräfte einzusetzen und externe Fachkräfte nur dann, wenn eine interne Lösung ausgeschlossen ist. Der Arbeitgeber kann also nicht ohne Prüfung der Umstände Externe bestellen. |
| Die Autoren |
| Dr. Martin Lützeler ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle Köln. Daniel Wasser ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. |
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