Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ihren Finanzbedarf ausschließlich durch die Beiträge der Unternehmer. Nachdem die verfassungs- und europarechtlichen Angriffe auf das System der Zwangsmitgliedschaft als solches als gescheitert gelten können, stellt sich umso intensiver die Frage der Rechtmäßigkeit der Gefahrtarife, die als Satzung der jeweiligen BG erlassen werden und maßgebliche Rechtsgrundlage der Beitragserhebung sind.
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