In einer Arbeitsschutzstrategie sollen neben den alten Zielgrößen „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ auch eine Kostenminimierung für die Betriebe und eine Förderung des Wirtschaftswachstums berücksichtigt werden. In Zeiten auch personell knapper werdender Ressourcen ist die Zusammenarbeit der Landesbehörden und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der beste Weg; besser als die Übertragung der Überwachung auf einen der Partner allein. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitgeber ihre Verantwortung nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen. Sanktionen der Arbeitsschutzbehörden sind allenfalls als allerletztes Mittel zu sehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 154 - 157
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