Es ist von der Rechtsprechung schon seit langem anerkannt, dass sowohl der Betriebssport als auch der Hochschulsport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So geht es beim versicherten Betriebssport vor allem um den Ausgleich zur betrieblichen Arbeit, insbesondere durch regelmäßige sportliche Betätigungen, der Wettkampfcharakter darf nicht überwiegen (vgl. beispielsweise das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2005 – B 2 U 29/04 R –, sowie dazu Jung, die BG 2010, S. 143 f., und BPUVZ 2012, 590 f.). Der Betriebssport betrifft alle nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten „Beschäftigten“, also nach § 7 Abs. 1 SGB IV alle Arbeitnehmer, während der Hochschulsport sich auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c) SGB VII versicherten „Studierenden während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen“ bezieht. Hierzu sind auch gerade in den Jahren 2013 und 2014 wieder aktuelle Entscheidungen des BSG ergangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
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