Nach einem tödlichen Stromschlag einer 22-jährigen Pflegerin erlässt das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Geschäftsführer einer Montagefirma, hebt ihn dann aber wieder auf und stellt das Strafverfahren wegen geringer Schuld ein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.04.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-27 |
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