Mitte August 2014 wurde das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren über Gustl Mollath, Deutschlands wohl bekanntestem ehemaligen Psychiatrieinsassen, gesprochen. In zwei von drei Anklagepunkten wurde er aus tatsächlichen, in einem aus rechtlichen Gründen freigesprochen. In einer Erklärung der Verteidigung fasst es Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate zusammen: „Damit ist klar: Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 war ein Unrechtsurteil. Die Anordnung der Unterbringung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth war und ist eine Schande der Justiz. Das gilt aber nicht nur für die Strafjustiz, sondern auch für die forensische Psychiatrie, die mit einer omni-potenten Weltsicht jede Regung des Andersseins als Auffälligkeit registriert und zu jeder Einflüsterung von Krankheitsbildern in die Ohren vorurteilsstarker Richter gut und bereit ist.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-30 |
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