Wenn auch im Mittelpunkt dieser Zeitschrift die Arbeitssicherheit und Verhütung von Arbeitsunfällen steht, so darf doch nicht vergessen werden, dass es jedes Jahr zu rund 1 Million Arbeitsunfällen in Deutschland kommt, wenn auch mit sinkender Tendenz. Ziel der nachfolgen den Ausführungen ist es, die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall dazustellen. Grundlage sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung des höchsten dafür zuständigen Gerichts – des Bundessozialgerichts in Kassel, dessen 2. Senat („Unfallsenat“) seit 1954 für die abschließende Entscheidung von Gerichtsverfahren um die Anerkennung von Arbeitsunfällen zuständig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-04 |
Seiten 77 - 79
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