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Vorschrift Deligierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1735 durch Festlegung der Vorschriften für die Ermittlung zugelassener Öl- und Gasproduzenten, die zum Ziel der Erreichung des Unionsziels der verfügbaren CO<sub>2</sub>-Injektionskapazität bis 2030 beitragen müssen, für die Berechnung ihrer jeweiligen Beiträge und für ihre Berichterstattungspflichten

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/1477 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Vorschriften für die Ermittlung zugelassener Öl- und Gasproduzenten, die zum Ziel der Erreichung des Unionsziels der verfügbaren CO2-Injektionskapazität bis 2030 beitragen müssen, für die Berechnung ihrer jeweiligen Beiträge und für ihre Berichterstattungspflichten ((EU) 2025/1477)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 21. Mai 2025 (ABl. L, 2025/1477, 25.7.2025)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1728099

Präambel

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Ergänzende Vorschriften für die Ermittlung der Einrichtungen, die einem Beitrag unterliegen

Artikel 3 Ermittlung der ausgenommenen Einrichtungen

Artikel 4 Berechnungsmethode für den individuellen anteiligen Beitrag von Einrichtungen, die einem Beitrag unterliegen

Artikel 5 Jährliche Fortschrittsberichte der Einrichtungen, die einem Beitrag unterliegen

Artikel 6 Inkrafttreten

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