„Alles, was nicht innerhalb von 15 Minuten vorliegt, gilt als nicht existent und alles, was erst morgen vorgelegt wird, gilt als manipuliert!“ Diesen provokativen Satz sagte mal ein Staatsanwalt zu einem Unternehmen, in dem es zu einem tödlichen Arbeitsunfall gekommen war. ASA-Sitzungsprotokolle, Begehungsberichte, Explosionsschutzdokument, persönliche Unterweisungen, Betriebsgenehmigungen, individuelle Gefährdungsbeurteilungen, Mängelberichte und -protokolle, Prüfunterlagen u. v. m., solche Unterlagen sehen Ermittlungsbehörden gern, fordern sie ein. Da es keine zweite Chance für den ersten Eindruck gibt wäre es schön, das souverän vorlegen und übergeben zu können. Das ist jetzt natürlich nicht alles im Verantwortungsbereich des Brandschutzbeauftragten, aber nach katastrophal verlaufenden Bränden sollte der Brandschutzbeauftragte schon der Staatsanwaltschaft und auch den Feuerversicherungen bestimmte Unterlagen zügig vorlegen können. Dazu gehören auch Inhalte von Gesprächen, ausgedruckte eMails usw.
Seiten 116 - 122
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.