Der Schutz der Haut ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Persönliche Schutzmaßnahmen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie nach Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen ein verbleibendes Restrisiko weiter reduzieren können, sofern sie geeignet ausgewählt und verwendet werden. Ein Schutz der Haut wird in erster Linie durch das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten jedoch auch durch die Anwendung von Hautschutzmitteln erreicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.09.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-30 |
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